UNSER SICHERUNGSSCHEIN – Ihre Reisegarantie

Jeder Reiseveranstalter ist laut den EU-Pauschalreiserichtlinien verpflichtet, die Kundenzahlungen für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Ein Reiseveranstalter darf Zahlungen erst entgegen nehmen, wenn er dem Reisenden zuvor einen Sicherungsschein ausgehändigt hat.

Wird nur eine einzelne touristische Leistung (Baustein) verkauft, muss kein Sicherungsschein ausgegeben werden. Für Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, die keine Übernachtung einschließen und deren Preis 75 Euro nicht übersteigt, braucht der Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein auszugeben.

Mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein. Der Sicherungsschein stellt sicher, dass der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen, erstattet werden.

 

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